Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist eine Sache der Vernunft. Sie ist aber auch gesetzlich vorgeschrieben. In der Neufassung der Heizungsanlagen-Verordnung vom 22.03.94 wird festgelegt, dass der Betreiber von heiztechnischen Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW verpflichtet ist, für eine regelmäßige und fachkundige Wartung zu sorgen. Bei Anlagen von mehr als 50 kW Nennwärmeleistung wird zudem mindestens halbjährlich eine Funktionskontrolle vorgeschrieben. Die Durchführung der Wartung von Heizungsanlagen ist damit nicht mehr Privatsache, sondern auch von öffentlichem Interesse, und zwar zu Recht, denn nur durch regelmäßige Wartung kann die Umweltbelastung auf dem erreichbar niedrigsten Stand gehalten werden. Vier Punkte sind entscheidend:
Eine ordnungsgemäße Wartung umfasst nicht nur die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Wärmeerzeugers, sondern auch
Eine ordnungsgemäße Wartung ist somit im Interesse der Umwelt, der Hygiene, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes geboten. Ablagerungen wie Russ auf den Kesselheizflächen haben schnell eine Erhöhung der Abgastemperatur zur Folge. Jede Steigerung der Abgastemperatur erhöht den Brennstoffverbrauch und damit die Kosten und die Umweltbelastung
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